Die Vertragsgestaltung ist eine juristische Teildisziplin neben der sogenannten Entscheidungsjurisprudenz. Während Entscheidungsjurisprudenz sich mit Problemen der Subsumtion eines Lebenssachverhalts der Vergangenheit unter Rechtsnormen (insbesondere Methoden der Auslegung zur Lückenfüllung und Behandlung von Wertewandel) befasst, ist die Vertragsgestaltung oder Vertragsjurisprudenz zukunftsgerichtet und befasst sich mit der Methode der rechtlichen Gestaltung (Kreativität) von Sachverhalten mit den Kernproblemen der Prognose und der Auswahl der relevanten Regelungskomplexe. Beiden Teildisziplinen gemeinsam ist die Aufgabe der Sachverhaltsermittlung.
In der Definition nach Rehbinder lässt sich Vertragsgestaltung strukturieren in:
Zu den Kardinalpflichten bei der Vertragsgestaltung gehören nach Kunkel Zweckverwirklichung, Interessenwahrnehmung und Konfliktvermeidung, Informationsermittlung sowie Zukunftstauglichkeit und Flexibilität. Das "Gebot des sichersten Weges" soll außerdem für die Rechtsbeständigkeit sorgen. Zusätzlich sollen bei der Vertragsgestaltung wirtschaftliches Denken, Kostengünstigkeit der Gestaltung sowie deren Praktibilität Berücksichtigung finden.